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Ärger mit Behörde/Amt!AlltagsProbleme!Sie wurden betrogen!

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker

Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

  • Kostenhinweis ungenügend: Viele dieser angebotenen Dienstleistungen gibt es im Internet kostenlos. Die unseriösen Anbieter verlangen jedoch teilweise horrende Beträge. Sie setzen dabei u.a. auf die Unachtsamkeit des Nutzers, der Internetseiten eher flüchtig liest. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button “Allgemeine Geschäftsbedingungen” anklickt und das Kleingedruckte liest.
  • Abzocke lauert im Kleingedruckten: In manchen Fällen findet sich der Kostenhinweis nur in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen um dann, versteckt in zahlreichen anderen Informationen, im Fließtext den Preishinweis zu finden. Die Gestaltung dient ebenfalls dazu, den Preis zu verschleiern. Mangelnder Kontrast, hellblaue oder hellgraue Farbe der Schrift sind sehr beliebt. Natürlich ist der Preishinweis nicht fettgedruckt, oder anderweitig drucktechnisch hervorgehoben. Auch das Euro-Zeichen (“€”) wird ungern verwendet, “Euro” ausgeschrieben verschwindet deutlich besser im Fließtext. Oft wird auch der Betrag nicht in Ziffern geschrieben, sondern ebenfalls ausgeschrieben (z. B. neun Euro pro Monat statt 9,- €/Monat).
  • Erschlichene Daten: Ein weiterer Köder sind Sach- und Geldgewinne. Da werden Handys, Spielekonsolen, Digitalkameras und vieles mehr ausgelobt. Die versprochenen Gewinne sollen zum einen von den Kosten ablenken und zum anderen kommen die Betreiber so an ihre persönlichen Daten. Damit man den Gewinn auch erhält, gibt man natürlich seine persönlichen Daten, wie z. B. Name, Anschrift und E-Mail, aber auch Alter und Geschlecht in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Versteckte Anbieter: Die Anbieter verstecken sich in aller Regel. Im Impressum, das zur Informations- und der Anbieterkennzeichnung dient, müssen der Name und die Anschrift des Dienstanbieters stehen, aber auch Daten zur Kontaktaufnahme, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Bei unseriösen Anbietern der jeweiligen Seiten ist meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Außerdem schließen diese Seiten oft nach kurzer Zeit und werden unter leicht geänderten Namen und mit einem neuen Impressum mit der gleichen Masche fortgesetzt. Beliebte Standorte der Betreiber sind Großbritannien, samt (ehemaligen) Kolonien, wie z.B. die British Virgin Islands, aber auch die Arabischen Emirate oder die Schweiz.
  • Irreführende Internetadresse: Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die weitgehend identisch sind mit denen seriöser Institutionen. Beispiel: “www.berufs-wahl.de” unterscheidet sich allein durch den Bindestrich von “www.berufswahl.de”, der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.

Wenn Sie plötzlich eine hohe Rechnung erhalten:

  • Gehen Sie nicht darauf ein und zahlen Sie auf keinen Fall!

 

 

  • Haben Minderjährige den vermeintlichen Vertrag abgeschlossen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird.

 

  • Stellen Sie sich auf Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ein. Lassen Sie sich von Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters nicht unter Druck setzen. Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall.

                                          Quelle: Verbraucherzentrale NRW

                                                         

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