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Ärger mit Behörde/Amt!AlltagsProbleme!Sie wurden betrogen!

Bauernfängerei mit Ltd. (Limited)

Seit der Europäische Gerichtshof 2003 entschied, das es innerhalb des Gesellschaftsrecht in der EU keine Grenzen mehr gibt, gründen immer mehr deutsche Firmengründer als Limited

Schon 2004 ließen sich 17400deutsche Unternehmer als Inhaber einer LtD in das britische Zentralregister Companies House in Cardiff eintragen.

Vorteil der Limited ist, dass kein Gründungskapital ( in Deutschland Vorraussetzug 25000 Euro) vorhanden sein muss. Die Eintragung in das Englische Register ist mit 20 Pfund(30 Euro) billig,geht schnell (ca 1 Woche) und es ist, nicht wie in Deutschland (auch wieder Kosten), ein Notar notwendig.

Selbstverständlich haben sich daraus Unternehmen gebildet, die Existenzgründern (ab Gebühren  minimum 300 Euro >steigend) diese Formalitäten übernehmen.

Leider ist die Ltd für kleine Unternehmen die auf dem deutschen Markt tätig sind nicht geeignet.

Wenn Sie die deutsche Mitbestimmung umgehen wollen ist das was anderes.

Oder Sie möchten international tätig sein, oder mit einen Unternehmen aus Übersee Kooperieren.

Da in Deutschland die Gründung schwerfälliger ist (Finanziell und Formalitäten) und in England leicht gemacht wird, ist es nach der Gründung genau umgedreht. Danach  werden die Anforderungen in England höher (verspätete Einreichung von Geschäftsberichten in englisch -neue Kosten-). Hier werden dann Maßnahmen eingeleitet bis hin zur Auflösung der Limited.

Weiterhin: In einer Krise der Limited, können Gläubiger ohne Wissen des Unternehmers Insolvenz beantragen.

Abzocke im Internet

Die Maschen der Abzocker

Im Internet locken Seiten mit angeblichen Nachrichten vom Nachbarn oder Frei-SMS, andere ködern mit Hausaufgabendiensten, Softwareprogrammen, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern – in erster Linie Jugendlichen – das Geld aus der Tasche.

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen aus dem Jahr 2007 unter Betroffenen Internet-Usern hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mit Forderungen von durchschnittlich 120 Euro konfrontiert werden. In jedem vierten Fall hat es Jugendliche unter 18 Jahren erwischt. Jeder Zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im E-Mail-Postfach landete. Wer die Zahlung verweigerte, der bekam Druck: 57 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden; bei 31 Prozent wurden Inkassobüros, bei nahezu jedem Fünften ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

Um die Kunden dazu zu bewegen, dass sie einen mehr oder weniger brauchbaren Vertrag bzw. Abo im Internet abschließen, versucht man diese zunächst mit vermeintlich günstigen Angeboten zu ködern. Wer möchte nicht kostenlos SMS verschicken, wissen wie alt er wird, seine Intelligenz testen oder, bei jungen Leuten besonders beliebt, schon mal testen, ob er die theoretische Führerscheinprüfung besteht.

  • Kostenhinweis ungenügend: Viele dieser angebotenen Dienstleistungen gibt es im Internet kostenlos. Die unseriösen Anbieter verlangen jedoch teilweise horrende Beträge. Sie setzen dabei u.a. auf die Unachtsamkeit des Nutzers, der Internetseiten eher flüchtig liest. Dass für den vermeintlichen Service Kosten von 30 bis 200 Euro anfallen, verschweigen die Firmen gern bei der Vorstellung des Angebots. Auf die tückische Preisklausel stößt zumeist nur der, der den Button “Allgemeine Geschäftsbedingungen” anklickt und das Kleingedruckte liest.
  • Abzocke lauert im Kleingedruckten: In manchen Fällen findet sich der Kostenhinweis nur in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen), bei anderen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen um dann, versteckt in zahlreichen anderen Informationen, im Fließtext den Preishinweis zu finden. Die Gestaltung dient ebenfalls dazu, den Preis zu verschleiern. Mangelnder Kontrast, hellblaue oder hellgraue Farbe der Schrift sind sehr beliebt. Natürlich ist der Preishinweis nicht fettgedruckt, oder anderweitig drucktechnisch hervorgehoben. Auch das Euro-Zeichen (“€”) wird ungern verwendet, “Euro” ausgeschrieben verschwindet deutlich besser im Fließtext. Oft wird auch der Betrag nicht in Ziffern geschrieben, sondern ebenfalls ausgeschrieben (z. B. neun Euro pro Monat statt 9,- €/Monat).
  • Erschlichene Daten: Ein weiterer Köder sind Sach- und Geldgewinne. Da werden Handys, Spielekonsolen, Digitalkameras und vieles mehr ausgelobt. Die versprochenen Gewinne sollen zum einen von den Kosten ablenken und zum anderen kommen die Betreiber so an ihre persönlichen Daten. Damit man den Gewinn auch erhält, gibt man natürlich seine persönlichen Daten, wie z. B. Name, Anschrift und E-Mail, aber auch Alter und Geschlecht in das dafür vorgesehene Feld ein.
  • Versteckte Anbieter: Die Anbieter verstecken sich in aller Regel. Im Impressum, das zur Informations- und der Anbieterkennzeichnung dient, müssen der Name und die Anschrift des Dienstanbieters stehen, aber auch Daten zur Kontaktaufnahme, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Bei unseriösen Anbietern der jeweiligen Seiten ist meistens nur eine Adresse im Ausland angegeben. Hinter deutschen Adressen steckt oft nur ein Briefkasten, hinter Telefonnummern nur eine Bandansage. Außerdem schließen diese Seiten oft nach kurzer Zeit und werden unter leicht geänderten Namen und mit einem neuen Impressum mit der gleichen Masche fortgesetzt. Beliebte Standorte der Betreiber sind Großbritannien, samt (ehemaligen) Kolonien, wie z.B. die British Virgin Islands, aber auch die Arabischen Emirate oder die Schweiz.
  • Irreführende Internetadresse: Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die weitgehend identisch sind mit denen seriöser Institutionen. Beispiel: “www.berufs-wahl.de” unterscheidet sich allein durch den Bindestrich von “www.berufswahl.de”, der offiziellen Plattform der Bundesagentur für Arbeit zur Studien- und Berufswahl.

Wenn Sie plötzlich eine hohe Rechnung erhalten:

  • Gehen Sie nicht darauf ein und zahlen Sie auf keinen Fall!

 

 

  • Haben Minderjährige den vermeintlichen Vertrag abgeschlossen, sollten die Erziehungsberechtigten dem Anbieter mitteilen, dass der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird.

 

  • Stellen Sie sich auf Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ein. Lassen Sie sich von Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters nicht unter Druck setzen. Die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte. Handlungsbedarf besteht erst, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Vor Gericht landet allerdings kaum ein Fall.

                                          Quelle: Verbraucherzentrale NRW

                                                         

Ossi gegen Wessi

In einemr kleinen ostdeutschen Stadt lebt Yvonne (32), mit ihrem Mann Christian (35) und ihrem Sohn Jan David (6). Gleich nebenan wohnt die rüstige Oma Edith (79). Yvonnes Familie hat ihren kleinen Ort noch nie wirklich weiter als 50 Kilometer hinter sich gelassen – zu Hause ist es doch am schönsten. Yvonne wiegt bei einer Größe von 1,60 m über 100 Kilo, hält nichts von Diäten und vertritt selbstbewusst die Meinung: Sport ist Mord. Die 32-Jährige fühlt sich wohl zu Hause, sehr zum Leidwesen ihres Mannes, der gerne mal etwas unternehmen würde. Da Yvonne nicht mitzieht, geht Christian viel mit seinen Freunden weg. Das wiederum nervt Yvonne…

Das Energiebündel Natalie aus Hamburg hat eine große Leidenschaft: Putzen. Natalie hortet im Badezimmer gleich mehrere Flaschen Hygienespray und Allzweckreiniger und ist sauer, wenn ihre beiden Männer – Lebensgefährte Laurent (35) und Sohn Patryk (18) – beispielsweise die Brotkrümel in der Küche nicht sofort wegwischen. Laurent, gebürtiger Franzose, geht sein Leben gerne langsam und gemütlich an. Er findet es angenehm, dass Natalie den kompletten Haushalt schmeißt und ihm auch sonst viele Entscheidungen abnimmt. Vor acht Jahren ist Natalie aus Überzeugung zum Islam konvertiert und lebt ihre Religion täglich aus, indem sie fünfmal täglich gegen Mekka betet, Koransprüche sammelt und in der Wohnung aufhängt. Die Hamburgerin geht nie ungeschminkt aus dem Haus und braucht morgens für ihr Stylingprogramm ganze 45 Minuten vor dem Spiegel. Obwohl sie eine Topfigur hat, ist sie nicht zufrieden damit und rackert sich mehrmals die Woche im Fitnessstudio ab.

Natalie, eine bekennende Großstädterin, tauscht mit Landei Yvonne, die ihr Zuhause noch nie wirklich verlassen hat, für zehn Tage die Familie. Wird die stylingfreudige Natalie in der ostdeutschen Einöde zurechtkommen? Schnell zeigt sich, dass sie mit Tauschvater Christian viel zu diskutieren hat.

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Die Frauentausch-Episode 198 sorgt für Entrüstung !

Die Bewohner von Zerbst sind empört!

1,8 Millionen Zuschauer verfolgten den Ost-West-Konflikt. Die Zerbster sehen sich durch Yvonne und ihren Christian mehr schlecht als Recht repräsentiert, erst verbreitete sich der allgemeine Unmut im Ort, dann hagelte es Beschwerden an den Sender, jetzt flogen Flaschen gegen das Wohnhaus der Zerbster Familie, eine Demonstration wurde einberufen und die ersten Tatverdächtigen wegen Beleidigung und Sachbeschädigung ermittelt.

Was den Bürgern von Zerbst stinkt ist vor allem die klischeebehaftete Berichterstattung, die Ort und Ossis ins schlechte Licht rücke. Hartz gegen Hamburg. Nicht nur die gefräßige Yvonne und ihre Familie bekommen ihr Fett weg – auch der Sender zeigte Hamburgs schöne Ecken während in Zerbst verfallene Straßenzüge als Kulisse dienten. Zu allem Überfluss wurde der Zerbster Familie auch die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro durch`s Amt angerechnet. Übrig blieb außer Ärger nichts. Von RTL II, so betont der Bürgermeister, will man in Zerbst nie wieder etwas sehen.

Zerbst    Yvonne gegen Natalie Yvonne macht Sport      Abendbrot      Schildrüse

Franklebener Seniorin will mit 20 Euro Schein im Bus bezahlen und stößt auf wenig Verständnis!

Mitteldeutsche Zeitung 16.Dezember 2008

“Ich fahre nie wieder Bus.”

Rigoros winkt die 76 jährige Eva Kaschull aus Frankleben ab. Dabei hatte sie sich nach langer Zeit endlich durchgerungen, um ihren Sohn in Großkayna zu besuchen. Aber am späten Nachmittag stand ihr Entschluss fest. Sie will nie wieder mit dem Bus fahren.

Die Hinfahrt sei wirklich sehr angenehm gewesen. ” Ich war richtig stolz, das ich es geschaft hatte.

Denn so oft komme ich nicht mehr raus. Aber die Rückfahrt hat mich tüchtig Nerven gekostet”,

errinert sie sich. Als sie nämlich um 16.30 Uhr in Großkayna in den Bus einstieg, machte ihr der Fahrer “sehr unfreundlich” klar, daß er ihre 20 Euro nicht wechseln könne. “Er sagte ziemlich unwirsch, dass er ja kein Wechselbüro sei, dass er kein Wechselgeld habe. Mir wurde angeboten, dass er mir eine Quittung über die 20 Euro gebeb werde, das Wechselgeld sollte ich dann am Montag in Merseburg abholen. Ansonste könne ich eben nicht mitfahren. Mir haben nur ein paar Cent Kleingeld am Fahrpreis von 1,20 Euro gefehlt. Erst als ein junger Mann aus dem Bus nach vorne kam und mir mit einen Euro aushalf, war die Sache erledigt”, erzählte Frau Kaschull gestern der MZ(Mitteldeutsche Zeitung) noch immer sehr erregt. Sie habe einen Herzschrittmacher und solche Aufregung tue ihr garnicht gut. “Vielleicht hatte der Fahrer einen schlechten Tag , sicherlich hat er auch seine Vorschriften, aber ich bin doch eine alte Frau. Da kann man doch einmal etwas Rücksicht nehmen.”

Michael Friedrich, Abteilungsleiter Verkehr der Personennahverkehrsgesellschaft (PNVG) Merseburg-Querfurt, meinte dazu: Es tut mir Leid und ich bitte Frau Kaschull um Entschuldigung. Denn rein menschlich gesehen, kann ich nachfühlen, das sie verärgert ist.”

Aber der Fahrer habe rein rechtlich gesehen nicht anders handeln können. Wenn ein hoher Betrag nicht gewechselt werden könne, haben die Fahrer die Möglichkeit, auf Quittung den Betrag zu behalten und den Mitfahrer zu bitten, sich das Wechselgeld in Merseburg abzuholen. Ansonsten könne der Fahrgast nicht befördert werden.

“Ich werde aber noch einmal mit unseren Partner reden, der für und die Linie bedient hat, und darum bitten, noch mehr auf die Freundlichkeit der Fahrer zu achten”, so Friedrich.

Geschäftsführer dieses Unternehmens ist Ulrich Reinking. Auch er bestätigte, was Friedrich sagte.” Mein Fahrer hat mich sofort über den Vorfall informiert”, sagte er. “Er hat sich nur an die Vorschriften gehalten. Zuvor hatte er schon mehrere Scheine wechsel müssen, es war einfach kein Kleingeld mehr da.

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