Bauernfängerei mit Ltd. (Limited)
Seit der Europäische Gerichtshof 2003 entschied, das es innerhalb des Gesellschaftsrecht in der EU keine Grenzen mehr gibt, gründen immer mehr deutsche Firmengründer als Limited
Schon 2004 ließen sich 17400deutsche Unternehmer als Inhaber einer LtD in das britische Zentralregister Companies House in Cardiff eintragen.
Vorteil der Limited ist, dass kein Gründungskapital ( in Deutschland Vorraussetzug 25000 Euro) vorhanden sein muss. Die Eintragung in das Englische Register ist mit 20 Pfund(30 Euro) billig,geht schnell (ca 1 Woche) und es ist, nicht wie in Deutschland (auch wieder Kosten), ein Notar notwendig.
Selbstverständlich haben sich daraus Unternehmen gebildet, die Existenzgründern (ab Gebühren minimum 300 Euro >steigend) diese Formalitäten übernehmen.
Leider ist die Ltd für kleine Unternehmen die auf dem deutschen Markt tätig sind nicht geeignet.
Wenn Sie die deutsche Mitbestimmung umgehen wollen ist das was anderes.
Oder Sie möchten international tätig sein, oder mit einen Unternehmen aus Übersee Kooperieren.
Da in Deutschland die Gründung schwerfälliger ist (Finanziell und Formalitäten) und in England leicht gemacht wird, ist es nach der Gründung genau umgedreht. Danach werden die Anforderungen in England höher (verspätete Einreichung von Geschäftsberichten in englisch -neue Kosten-). Hier werden dann Maßnahmen eingeleitet bis hin zur Auflösung der Limited.
Weiterhin: In einer Krise der Limited, können Gläubiger ohne Wissen des Unternehmers Insolvenz beantragen.

